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KUNST
MARKT

POP-UP

🎨  CarinthiArt Pop-Up Markt für Kunst: 🎨
Künstler*innen gesucht!

📅 Wann: Samstag, 12. Oktober & Sonntag, 13. Oktober  

📍 Wo: Fritz Club, Klagenfurt  

📅 Bewerbungsfrist: 14. September 2024

Hey Künstler*innen und Kreative! 🌟

 

Wir laden euch ein, Teil von etwas Besonderem zu werden, denn CarinthiArt, die ÖH der Uni Klagenfurt und der Fritz Club haben etwas Besonderes geplant – ein Event, das ihr nicht verpassen wollt! Einen Kunstmarkt, wo lokale Künstler*innen ihre Waren feilbieten. Und deshalb suchen wir DICH!

 

Warum dabei sein?

 

Präsentiere und verkaufe deine Kunst: Zeigt eure Werke einer breiten Öffentlichkeit! Egal ob Drucke, Sticker oder andere kreative Schätze – hier könnt ihr eure Kunst ausstellen und verkaufen.

 

Entspanntes Ambiente: Der Fritz Club bietet die perfekte Location, um eure Kunstwerke in einer coolen und entspannten Atmosphäre auszustellen. Es wird für Getränke gesorgt sein und durch die Bekanntheit des Clubs werden auch viele Besucher*innen angezogen werden.

 

Netzwerken: Triff andere Künstler*innen, setzt euch mit CarinthiArt in Verbindung und knüpft wertvolle Kontakte innerhalb der Kunstszene in Kärnten.

So könnt ihr mitmachen:

 

📅 Bewerbt euch bis zum 14. September 2024 

💻 Anmeldung über das Anmeldeformular

ℹ️ Am 15. September werden alle Künstler*innen, die einen Platz erhalten informiert.

Im Falle einer Zusage, wird eine Standgebühr in Höhe von 19,99 € fällig. 

📧 Kontakt: Bei Fragen schreibt uns an info@club-fritz.at

BEWERBUNG KUNSTMARKT 2024
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Die Auswahl der Künstler*innen erfolgt nach verschiedensten Kriterien und obliegt dem Organisationsteam.

Mit KI generierte Kunst ist in keiner Weise erlaubt und kann bei Entdeckung zum Ausschluss vom Event führen.

Nach dieser Anmeldung werden Zu- oder Absagen an die angegebenen E-Mail-Adressen verschickt. Von Seiten des Veranstalters werden Anmeldungen erst nach Begleichung der Rechnung gültig. Der Veranstalter ist berechtigt Anmeldungen ohne Begründung zurückzuweisen. Absagen müssen binnen 14 Tage schriftlich bekanntgegeben werden, ansonsten entfällt der Anspruch auf Rückerstattung der Standgebühr.

Der Aussteller ist dafür verantwortlich, dass für seine oder für die Tätigkeit seiner Beauftragten auf dem Stand oder Gelände erforderlichen Genehmigungen vorhanden sind und geltende gewerberechtliche und wettbewerbsrechtliche, gesundheitspolizeiliche, feuerpolizeiliche und polizeiliche Vorschriften und Gesetze eingehalten werden.

Danke für deine Bewerbung! Wir melden uns am 14. September bei dir :)

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